Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Angebots der Rossetti Handling GmbH und jedes mit ihr abgeschlossenen Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen kennen wir nicht an, es sei denn, diese wurden ausdrücklich zugestimmt. Diese Zustimmung bedarf der Schriftform. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.


§ 2 Produkte und Leistungen


2.1 Produkte


Produkte, die das Unternehmen an den Kunden verkauft und liefert, sind neu, CE konform und erfüllen bei der Lieferung die EN 1570 Normen.


2.2 Leistungen


Zugehörige Leistungen, die das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Produkten an den Kunden verkauft und liefert, werden handwerklich korrekt ausgeführt und erfüllen die EN 1570 Normen.


2.3 Haftungsbeschränkung


Produkte, Ersatzteile und damit verbundene Leistungen, die Rossetti Handling an den Kunden verkauft und liefert, sind für das Heben, Senken und das Lagern von Gütern im Rahmen einer zulässigen Belastung ausgelegt. Ungeachtet etwaiger gegensätzlicher Bedingungen in der Vertragsgrundlage haftet das Unternehmen in keinem Fall für Verlust oder Schaden, der auf die Verwendung zu anderen Zwecken oder zur Verwendung entgegen den Anweisungen des Unternehmens zurückzuführen ist. Der Kunde hat das Unternehmen in dem Umfang, in dem das Unternehmen für einen solchen Ver-lust oder Schaden schadenersatzpflichtig wird, schadlos zu halten.


§ 3 Vertragsschluss


3.1


Angebote werden nur schriftlich erteilt, sind unverbindlich und freibleibend.


3.2


Der Auftraggeber trägt das Risiko bezüglich Leitungs- oder Übermittlungsproblemen, sowie das daraus resultierende Risiko unklarer Bestellungen.


3.3


Ein Vertragsverhältnis kommt zwischen Rossetti Handling und seinem Vertragspartner erst dann zustande, wenn der Vertragspartner die schriftliche Bestellung an Rossetti Handling vorbehaltslos zustellt und Rossetti Handling diese durch eine Auftragsbestätigung übersendet.


3.4


Sofern der Inhalt der Auftragsbestätigung von Rossetti Handling vom Inhalt der Bestellung abweicht, ist dies an Rossetti Handling unverzüglich spätestens jedoch 3 Tage nach dem Datum der Ausstellung der Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen, ansonsten gilt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung und dieser AGB als abgeschlossen.


§ 4 Unterlagen


An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Pläne, Dateien etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen


5.1


Unsere Preise werden immer als Nettopreis angegeben. Das heisst, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen und wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Nebenspesen sowie Kosten für Versand und Verpackung sind ebenfalls nicht in unseren Preisen eingeschlossen und werden gesondert in Rechnung gestellt.


5.2


Der Kunde hat alle Rechnungen für Produkte oder damit verbundenen Leistungen der Rossetti Handling spätestens 30 Tage ab dem Rechnungsdatum zu zahlen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.


5.3


Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.


5.4


Falls nichts anderes vereinbart, werden unsere Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Die gültigen Verrechnungssätze werden auf dem Angebot, sowie der Auftragsbestätigung angegeben.


5.5


Ein Pauschalpreis muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Bei der Kalkulation des Pauschalpreises wird von folgenden Voraussetzungen ausgegangen:


5.6


Wir können frist- und termingerecht mit der Montage/Reparatur beginnen.


5.7


Die Montage/Reparatur erfolgt zu unseren üblichen Arbeitszeiten und -tagen

Montag – Samstag von 7:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17.30 Uhr


5.8


Die Leistung verfügt über einen normalen und ununterbrochenen Verlauf.

Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Sollten die vorgenannten Kalkulationsvoraussetzungen aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht eintreffen oder vorliegen, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für vom Auftraggeber gewünschte Änderungen an den übernommenen Leistungen.


§ 6 Zusatzarbeiten


Arbeiten die über den Umfang des ursprünglichen Auftrages hinausgehen sind entgeltlich, auch wenn im ursprünglichen Auftrag eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen wurde. Zur Berechnung der Höhe des Entgelts wird einen Stundensatz von Netto CHF 150,- / Techniker zugrunde gelegt.


§ 7 Zahlungsverzug


7.1 Zinsen


Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Zahlung einer Rechnung für Produkte, Ersatzteile oder damit verbundene Leistungen Gründen, für die das Unternehmen nicht verantwortlich ist, hat das Unternehmen ein Recht auf Zinsen auf den fälligen Betrag in Höhe von 2% pro Monat ab dem Fälligkeitstermin bis zur erfolgten Zahlung.


7.2 Aufhebung


Unterlässt der Kunde die Zahlung einer fälligen Rechnung für Produkte, Ersatzteile oder damit verbundene Leistungen wie Montage, Inbetriebsetzung, Reparatur und gesetzliche Wartung von Hubtischen spätestens 14 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Zahlungsaufforderung vom Unternehmen, hat das Unternehmen außer Zinsen gemäß Punkt 7.1 ein Anrecht auf: (I.) eine Aufhebung des Verkaufs von Produkten, Ersatzteilen oder damit verbundenen Leistungen, die der Verzug betrifft, (II.) eine Aufhebung des Verkaufs von noch nicht an den Kunden gelieferten Produkten, Ersatzteilen und/oder verbundenen Leistungen, oder auf eine Forderung einer Vorauszahlung hierfür, und/oder (III.) eine Geltendmachung anderer Gewährleistungsansprüche wegen Nichterfüllung.


§ 8 Eigentumsvorbehalt


Rossetti Handling behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

Rossetti Handling ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.


§ 9 Lieferung


Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.


9.1 Lieferbedingung


Das Unternehmen liefert alle verkauften Produkte und Ersatzteile – Incoterms DAP 2023.


9.2 Prüfung


Der Kunde hat alle Produkte, Ersatzteile und damit verbundene Leistungen bei der Lieferung zu prüfen. Falls der Kunde einen Fehler oder Mangel feststellt, auf den er sich berufen möchte, so hat er dies dem Unternehmen gleich und spätestens 3 Tage ab dem Erhalt, schriftlich mitzuteilen. Wird ein Fehler oder Mangel, den der Kunde entdeckt oder entdeckt haben müsste, dem Unternehmen nicht innerhalb dieser Frist schriftlich mitgeteilt, kann er nicht zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden.


9.3 Gefahr


Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort durch Rossetti Handling geht die Gefahr auf den Käufer über.


§ 10 Rückgaberecht


10.1 


Standard-Hubtische und Hubtischwagen

Kein Rückgaberecht, es sei denn, es wurde diesbezüglich eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen.


10.2 


Kunden-angepasste Hubtische und Hubtischwagen

Kundenangepasste Hubtische und Hubtisch-wagen können nicht retourniert werden.


§ 11 Haftung


11.1 Haftung


Jede Partei haftet für eigene Handlungen und Unterlassungen nach geltendem Recht mit den aus der Vertragsgrundlage hervorgehenden Beschränkungen.


11.2 Produkthaftung


Bezüglich der Produkthaftung haftet die Rossetti Handling nicht für Betriebsausfälle, Gewinnverluste oder sonstige indirekte Verluste oder Folgeschäden.


11.3 Indirekter Verlust


Ungeachtet etwaiger gegensätzlicher Bedingungen in der Vertragsgrundlage haftet die Rossetti Handling, insoweit nichts Anderes aus den zwingenden Rechtsvorschriften hervorgeht, nicht für Betriebsausfälle, Gewinnverluste oder sonstige indirekte Verluste oder Folgeschäden.


§ 12 Sprache


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in Deutsch publiziert und bei jedem Auftrags – (Vertrags) Abschluss beigelegt.







Ausgabe Januar 2023

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